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Tipps vom Kfz Gutachter Neuburg: Ihre Rechte beim Kfz Unfall

Nach dem Autounfall sollten Sie klaren Kopf be­wahren und auf keinen Fall vor­eilig die „Komfort-Angebote“ der gegne­ri­schen Versi­cherung an­nehmen. Sie schlagen Ihnen häu­fig vor, sich voll­ständig um den Schaden zu kümmern und Ihnen damit viel Stress zu ersparen.

Doch Vorsicht! Die gegne­rische Versi­cherung han­delt in der Regel nicht bzw. nur unzu­reichend in Ihrem Sinne. Ihre Schaden­an­sprüche werden dabei nicht voll­umfäng­lich berück­sich­tigt, schon allein des­halb, weil kein neu­traler Kfz Gutachter ein­ge­schal­tet wird.

Für eine voll­ständige Schaden­regu­lie­rung soll­ten Sie Ihre Rechte genau kennen.

Recht auf einen neutralen Kfz Gutachter

Als Unfallgeschä­dig­ter steht es Ihnen frei, wen Sie als neutralen Kfz Gut­achter beauf­tragen. Der Kfz Sach­ver­stän­dige der gegne­rischen Versi­cherung ist an den Auftrag­geber ge­bun­den, der für den Schaden auf­kommen muss. Sie soll­ten sich auf­grund dieser Kon­stella­tion daher immer an einen unab­hängig­en Kfz Sach­ver­stän­digen wenden, der unab­hängig von den Inte­ressen anderer handelt.

Wer bezahlt die Kosten für den Kfz Gutachter nach einem Unfall?

Handelt es sich um einen unverschuldeten Unfall, kommt der Schadenverursacher bzw. dessen Kfz Haftpflichtversicherung für die Kfz Gutachter-Kosten auf. Die Kfz Gutachter-Kosten zählen zu den Schäden, die dem Geschädigten ersetzt werden müssen.

Ausnahme: Der Schaden liegt unter einem für den Laien ersicht­lichen Wert von 700 Euro. In diesem Fall kann der Kfz Sach­ver­ständige ent­behr­lich sein und die Versi­cherung über­nimmt die Kfz Gut­achter-Kosten nicht.

Aber: Laien können in der Regel gar nicht beur­teilen, ob es sich um einen Bagatell­schaden handelt. So sind viele Fahr­zeug­schäden bspw. nicht äußer­lich er­kenn­bar, sondern erst durch eine fach­männi­sche Prü­fung er­mittel­bar. Sie soll­ten daher nicht zö­gern und zur Sicher­heit immer den Kfz Sach­ver­ständi­gen in Neuburg be­auftragen.

Das gilt auch, wenn die gegne­rische Kfz Haft­pflicht­ver­sicherung be­reits selbst ein Kfz Gut­achten in Auf­trag gegeben hat.

Welche Schäden werden Ihnen im Haft­pflicht­schaden­fall er­stattet?

Mit einem neu­tralen Kfz Gut­achten sorgen Sie für Trans­parenz im Haft­pflicht­schaden­fall und er­hal­ten eine wich­tige Grund­lage für die Geltend­machung Ihrer Schaden­ersatz­forde­rungen. Dabei sind die An­sprüche sehr viel­fäl­tig und umfang­reich.

Sie beinhalten u.a.:

  • Erstattung der Fahrzeug­repa­ratur­kosten
  • Nutzungs­ausfall­ent­schä­di­gung oder Inan­spruch­nahme eines Miet­wagens (immer­hin kann das Fahr­zeug währ­end der Repa­ratur­zeit nicht ge­nutzt werden)
  • Abschlepp­kosten
  • Verdienst­ausfall
  • Wertminderung des Fahr­zeugs
  • Schmerzens­geld
  • Kfz Gutachter­ Kosten
  • Anwalts­kosten

Schaden­ab­wicklung durch einen Anwalt

Wenn Sie unver­schul­det an einem Autounfall betei­ligt sind, ist es immer ratsam, einen Anwalt zu beauf­tra­gen. Er kann z.B. die Schuld­frage klären und dafür sorgen, dass Ihre Schaden­ersatz­forde­rungen in vollem Umfang durch­ge­setzt werden. Zudem gehen Sie mit einem Anwalt sicher, dass all Ihre Rechte nach dem Unfall berück­sich­tigt werden – Rechte, über die man als Laie oft nur ein be­grenz­tes Wissen besitzt.

Den Anwalt für die Unfall­schaden­ab­wicklung können Sie eben­so frei wählen wie den Kfz Gut­achter Neuburg. Eine weitere Gemein­sam­keit: Auch die Anwalts­kosten muss die gegne­rische Versi­cherung über­nehmen, sofern Sie keine Schuld am Unfall tragen.

Reparatur durch den Kfz-Mecha­niker Ihres Vertrau­ens

Sie haben das Recht, selbst die Werk­statt zu wählen, die Ihr Fahr­zeug nach dem Unfall repa­riert. Statt­dessen können Sie sich die Repa­ratur­kosten auch von der Ver­siche­rung aus­zahlen lassen, selbst, wenn Sie die Repa­ratur den­noch durch eine Fach­werk­statt aus­führen lassen.

Was passiert im Fall eines wirt­schaft­lichen Total­schadens?

Ein wirtschaft­licher Total­schaden liegt dann vor, wenn die Repa­ratur­kosten den Wert der Wieder­be­schaffung über­steigen. In dem Fall muss die gegne­rische Versi­cherung die Reparatur­kosten nicht über­nehmen. Sie ersetzt statt­dessen den Wieder­beschaffungs­wert abzüglich des Restwerts.

Ausnahme: Die Versi­cherung zahlt die Reparatur­kosten, wenn der Versicherungs­nehmer eine fach­ge­rechte Repa­ratur aus­führen lässt, deren Kosten höchstens 30 Prozent über dem Wieder­be­schaff­ungs­wert liegen.

Sie haben noch Fragen?

Wann immer Sie einen Kfz Gutachter in Neuburg oder ein Fahrzeug Wertgutachten benötigen, bin ich für Sie da.

Tel: 0152 - 284 600 82
E-Mail: info@sv-rajkovic.de
Logo hell - Sachverständigenbüro Rajkovic

Anschrift

Miroslav Rajkovic
St.-Ulrich-Straße 7
86697 Oberhausen/Unterhausen

Kontakt

Tel:0152 – 284 600 82
E-Mail:info@sv-rajkovic.de
KFZ-Sachverständigenbüro nah der Donau

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