Tipps vom Kfz Gutachter Neuburg: Ihre Rechte beim Kfz Unfall
Nach dem Autounfall sollten Sie klaren Kopf bewahren und auf keinen Fall voreilig die „Komfort-Angebote“ der gegnerischen Versicherung annehmen. Sie schlagen Ihnen häufig vor, sich vollständig um den Schaden zu kümmern und Ihnen damit viel Stress zu ersparen.
Doch Vorsicht! Die gegnerische Versicherung handelt in der Regel nicht bzw. nur unzureichend in Ihrem Sinne. Ihre Schadenansprüche werden dabei nicht vollumfänglich berücksichtigt, schon allein deshalb, weil kein neutraler Kfz Gutachter eingeschaltet wird.
Für eine vollständige Schadenregulierung sollten Sie Ihre Rechte genau kennen.
Recht auf einen neutralen Kfz Gutachter
Als Unfallgeschädigter steht es Ihnen frei, wen Sie als neutralen Kfz Gutachter beauftragen. Der Kfz Sachverständige der gegnerischen Versicherung ist an den Auftraggeber gebunden, der für den Schaden aufkommen muss. Sie sollten sich aufgrund dieser Konstellation daher immer an einen unabhängigen Kfz Sachverständigen wenden, der unabhängig von den Interessen anderer handelt.
Wer bezahlt die Kosten für den Kfz Gutachter nach einem Unfall?
Handelt es sich um einen unverschuldeten Unfall, kommt der Schadenverursacher bzw. dessen Kfz Haftpflichtversicherung für die Kfz Gutachter-Kosten auf. Die Kfz Gutachter-Kosten zählen zu den Schäden, die dem Geschädigten ersetzt werden müssen.
Ausnahme: Der Schaden liegt unter einem für den Laien ersichtlichen Wert von 700 Euro. In diesem Fall kann der Kfz Sachverständige entbehrlich sein und die Versicherung übernimmt die Kfz Gutachter-Kosten nicht.
Aber: Laien können in der Regel gar nicht beurteilen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt. So sind viele Fahrzeugschäden bspw. nicht äußerlich erkennbar, sondern erst durch eine fachmännische Prüfung ermittelbar. Sie sollten daher nicht zögern und zur Sicherheit immer den Kfz Sachverständigen in Neuburg beauftragen.
Das gilt auch, wenn die gegnerische Kfz Haftpflichtversicherung bereits selbst ein Kfz Gutachten in Auftrag gegeben hat.
Welche Schäden werden Ihnen im Haftpflichtschadenfall erstattet?
Mit einem neutralen Kfz Gutachten sorgen Sie für Transparenz im Haftpflichtschadenfall und erhalten eine wichtige Grundlage für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzforderungen. Dabei sind die Ansprüche sehr vielfältig und umfangreich.
Sie beinhalten u.a.:
- Erstattung der Fahrzeugreparaturkosten
- Nutzungsausfallentschädigung oder Inanspruchnahme eines Mietwagens (immerhin kann das Fahrzeug während der Reparaturzeit nicht genutzt werden)
- Abschleppkosten
- Verdienstausfall
- Wertminderung des Fahrzeugs
- Schmerzensgeld
- Kfz Gutachter Kosten
- Anwaltskosten
Schadenabwicklung durch einen Anwalt
Wenn Sie unverschuldet an einem Autounfall beteiligt sind, ist es immer ratsam, einen Anwalt zu beauftragen. Er kann z.B. die Schuldfrage klären und dafür sorgen, dass Ihre Schadenersatzforderungen in vollem Umfang durchgesetzt werden. Zudem gehen Sie mit einem Anwalt sicher, dass all Ihre Rechte nach dem Unfall berücksichtigt werden – Rechte, über die man als Laie oft nur ein begrenztes Wissen besitzt.
Den Anwalt für die Unfallschadenabwicklung können Sie ebenso frei wählen wie den Kfz Gutachter Neuburg. Eine weitere Gemeinsamkeit: Auch die Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen, sofern Sie keine Schuld am Unfall tragen.
Reparatur durch den Kfz-Mechaniker Ihres Vertrauens
Sie haben das Recht, selbst die Werkstatt zu wählen, die Ihr Fahrzeug nach dem Unfall repariert. Stattdessen können Sie sich die Reparaturkosten auch von der Versicherung auszahlen lassen, selbst, wenn Sie die Reparatur dennoch durch eine Fachwerkstatt ausführen lassen.
Was passiert im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wert der Wiederbeschaffung übersteigen. In dem Fall muss die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten nicht übernehmen. Sie ersetzt stattdessen den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Ausnahme: Die Versicherung zahlt die Reparaturkosten, wenn der Versicherungsnehmer eine fachgerechte Reparatur ausführen lässt, deren Kosten höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen.