Gutachten bei Voll oder Teilkaskoschaden in Neuburg
Wenn Sie der Versicherung den Kaskoschaden melden (z.B. durch Eigenverschulden oder höhere Gewalt), schickt sie in der Regel einen eigenen Gutachter. Sie können mich dennoch als Gutachter beauftragen, z.B. wenn Sie mit der Schadenfeststellung nicht einverstanden sind, müssen aber die Gutachterkosten selbst tragen. In dem Fall wird ein sogenanntes Sachverständigenverfahren eingeleitet.
Mit mir als Kfz Sachverständigen für den Landkreis Neuburg – Schrobenhausen erhalten Sie in jedem Fall den Vorteil einer neutralen Bewertung, die Ihnen wiederum viel Geld ersparen kann.
Der Ablauf ähnelt dem vom Kfz Unfallgutachten:
- Sie rufen mich an und vereinbaren einen Termin.
- Ich überprüfe den Schaden an einem individuell vereinbarten Ort.
- Ich erstelle das Gutachten mit einer Übersicht über die Reparaturkosten/-dauer, den Wiederbeschaffungswert und ggf. den Restwert – der Aufbau des Gutachtens gleicht dem Unfallschadengutachten.
- Ich sende das Gutachten an Ihre Versicherung.
- Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten innerhalb der Leistungspflicht/der vertraglichen Bedingungen oder Sie lassen sich den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts auszahlen.